Bürgerinitiative „Mödling.In.Bewegung“
Mödling, am 26. Oktober 2026
Per E-Mail vorab und per Einschreiben
An die
Stadtgemeinde Mödling
z. H. Frau Bürgermeisterin Silvia Drechsler
sowie die zuständigen Mitglieder des Stadtrates für Verkehr und Stadtentwicklung
Pfarrgasse 9
2340 Mödling
Betreff: Stadt.Rad.Grätzl – Umgestaltung Guntramsdorfer Straße / Badstraße / Anningerstraße / Franz Schubert-Gasse – Bevorstehende Verkehrsfreigabe am 27. Oktober 2026 – Ersuchen um Aussetzung der Einbahnregelungen, Überprüfung der Gesamtverkehrsauswirkungen und Informationszugang nach dem IFG
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadt- und Gemeinderates!
Die geplanten und teilweise bereits umgesetzten Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Guntramsdorfer Straße, Badstraße, Franz Schubert-Gasse und Anningerstraße haben bei zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern erhebliche Besorgnis ausgelöst. Nach unseren Informationen sollen bereits am 27. Oktober 2026 die neuen Einbahnregelungen in der Anningerstraße und der Franz Schubert-Gasse für den Verkehr freigegeben werden.
Als Bürgerinitiative, die sich für eine verkehrssichere und lebenswerte Gestaltung unseres Wohnviertels einsetzt, begrüßen wir grundsätzlich das Ziel einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung und einer Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer.
Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob die verschiedenen Maßnahmen des Projekts Stadt.Rad.Grätzl und die damit zusammenhängenden baulichen und verkehrsorganisatorischen Veränderungen bisher ausreichend in ihrem Zusammenwirken untersucht wurden. Insbesondere erscheint uns eine isolierte Betrachtung einzelner Straßenabschnitte angesichts der absehbaren Verkehrsverlagerungen nicht sachgerecht.
I. Erforderlichkeit einer gesamthaften verkehrstechnischen Beurteilung
Die geplanten Maßnahmen stehen nach unserer Auffassung in einem engen funktionalen Zusammenhang. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
1. Neue Wohnanlage mit 177 Tiefgaragenstellplätzen an der Guntramsdorfer Straße
Die Errichtung einer Wohnanlage mit 116 Wohneinheiten und 177 Tiefgaragenstellplätzen wird zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr verursachen. Es ist daher zu untersuchen, welche Auswirkungen dieser Verkehr auf dieGuntramsdorfer Straße und die angrenzenden Wohngebiete haben wird. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die geplante Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage, die Abstände zu benachbarten Kreuzungen, die Sichtverhältnisse und die sichere Querung des Geh- und Radweges zu legen.
2. Umgestaltung der Guntramsdorfer Straße und Ausbau des Radwegenetzes
Die vorgesehene Neuaufteilung des Straßenraums und die Errichtung beziehungsweise Anpassung von Radverkehrsanlagen können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsverbindungen und auf die Abwicklung des motorisierten Verkehrs haben. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die geplante Verkehrsführung zu einer Verlagerung von Kraftfahrzeugen in die angrenzenden Wohngebiete führen könnte und welche Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschten Ausweichverkehrs vorgesehen sind.
3. Neue Einbahnregelungen und Verkehrsführung in den Wohngebieten
Die Einbahnregelungen in der Anningerstraße und der Franz Schubert-Gasse sowie die vorgesehenen Maßnahmen in der Goethegasse und Beethovengasse, insbesondere mögliche Pollersperren und Fahrradstraßenregelungen, sollten nicht unabhängig voneinander beurteilt werden. Vielmehr ist anhand nachvollziehbarer Verkehrsprognosen zu untersuchen, welche Auswirkungen die geänderten Fahrtrichtungen und Durchfahrtsmöglichkeiten auf das gesamte umliegende Straßennetz haben. Dies gilt insbesondere auch für die Erreichbarkeit der Wohnhäuser, die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge und den möglichen zusätzlichen Verkehr in bisher weniger belastete Wohngebiete.
4. Verkehrssicherheit, Schulwege und Lebensqualität
Eine gesamthafte Beurteilung sollte auch die Auswirkungen auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere auf Schulwegen, sowie mögliche Veränderungen der Lärm- und Schadstoffbelastung berücksichtigen. Die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner aller betroffenen Straßen müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.
II. Rechtliche Grundlagen der Verkehrsmaßnahmen
Gemäß § 43 StVO sind bei der Erlassung von Verkehrsbeschränkungen die gesetzlichen Voraussetzungen und die maßgeblichen Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten Gefahren und Belästigungen. Nach unserer Auffassung setzt eine sachgerechte Beurteilung der geplanten Einbahnregelungen voraus, dass die zuständige Behörde auch die wesentlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen und das übrige betroffene Verkehrsnetz berücksichtigt. Wir ersuchen daher um Klarstellung, auf welchen verkehrstechnischen Erhebungen und fachlichen Beurteilungen die betreffenden Verordnungen beruhen und inwieweit die Auswirkungen der übrigen Maßnahmen des Projekts Stadt.Rad.Grätzl sowie der neuen Tiefgarage in diese Beurteilung eingeflossen sind.
Wir verkennen dabei nicht, dass die Straßenverkehrsordnung nicht in jedem Fall die Erstellung eines eigenständigen Gesamtverkehrsgutachtens zwingend vorschreibt. Angesichts der Vielzahl miteinander zusammenhängender Maßnahmen und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Bevölkerung erscheint uns eine unabhängige, gesamthafte verkehrstechnische Untersuchung jedoch sachlich geboten.
III. Ersuchen um Aussetzung der bevorstehenden Verkehrsfreigabe
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Stadtgemeinde und die zuständige Straßenverkehrsbehörde dringend, die für den 27. Oktober 2026 angekündigte Freigabe beziehungsweise Umsetzung der neuen Einbahnregelungen bis zur Klärung der dargestellten Fragen auszusetzen. Soweit die entsprechenden Verordnungen bereits erlassen wurden, ersuchen wir um Prüfung, ob deren Umsetzung beziehungsweise Wirksamwerden rechtlich und tatsächlich noch aufgeschoben werden kann oder ob eine vorläufige Anpassung der Verkehrsregelungen geboten ist.
Sollte eine Aussetzung nicht erfolgen, ersuchen wir jedenfalls um eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die Verkehrsmaßnahmen bereits jetzt umgesetzt werden können, obwohl die genannten Fragen nach unserem Kenntnisstand noch nicht ausreichend geklärt sind.
IV. Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Unabhängig von unserem Ersuchen um Überprüfung der Verkehrsmaßnahmen beantragen wir gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu den bei der Stadtgemeinde vorhandenen Informationen und Unterlagen, insbesondere:
1. Den Verordnungen über die neuen Einbahnregelungen in der Anningerstraße und der Franz Schubert-Gasse einschließlich ihrer Begründungen und der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen.
2. Den vorhandenen Verkehrsgutachten, Verkehrszählungen, Verkehrsprognosen und sonstigen verkehrstechnischen Untersuchungen, auf denen die geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Maßnahmen beruhen.
3. Den vorhandenen Untersuchungen über die Auswirkungen der neuen Wohnanlage mit 177 Tiefgaragenstellplätzen auf die Verkehrsbelastung der Guntramsdorfer Straße und der angrenzenden Wohngebiete.
4. Den vorhandenen verkehrstechnischen Beurteilungen der geplanten Radverkehrsanlagen, Fahrradstraßen, Einbahnregelungen und Pollersperren einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Verkehrsführung im gesamten betroffenen Gebiet.
5. Allfälligen bereits vorliegenden Stellungnahmen von Sachverständigen oder zuständigen Behörden zur Verkehrssicherheit, insbesondere hinsichtlich der Tiefgaragenzufahrt und der angrenzenden Geh- und Radverkehrsanlagen.
6. Wir ersuchen um elektronische Übermittlung der vorhandenen Unterlagen beziehungsweise um Mitteilung, auf welchem Weg diese zugänglich gemacht werden können. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorhanden sein oder gesetzliche Gründe einer vollständigen Offenlegung entgegenstehen, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung und gegebenenfalls um teilweisen Informationszugang.
V. Unsere konkreten Anliegen
Zusammenfassend ersuchen wir die Stadtgemeinde Mödling:
1. Die für den 27. Oktober 2026 angekündigte Umsetzung der neuen Einbahnregelungen bis zur Klärung der wesentlichen verkehrstechnischen Fragen auszusetzen beziehungsweise deren vorläufige Anpassung zu prüfen.
2. Die bereits vorhandenen verkehrstechnischen Entscheidungsgrundlagen offenzulegen.
3. Eine unabhängige gesamthafte verkehrstechnische Untersuchung der miteinander zusammenhängenden Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Tiefgarage und der zu erwartenden Verkehrsverlagerungen, in Auftrag zu geben, soweit eine entsprechende Untersuchung nicht bereits vorliegt.
4. Die Ergebnisse dieser Untersuchung der betroffenen Bevölkerung vor weiteren wesentlichen Umsetzungsschritten zugänglich zu machen und mit den Anrainerinnen und Anrainern zu erörtern.
5. Die Angelegenheit angesichts ihrer Bedeutung für das gesamte Wohnviertel auf die Tagesordnung der zuständigen Gemeindeorgane zu setzen beziehungsweise dort behandeln zu lassen.
VI. Dringlichkeit und weiteres Vorgehen
Aufgrund der für morgen angekündigten Verkehrsfreigabe ersuchen wir hinsichtlich unseres Aussetzungsbegehrens um eine unverzügliche Rückmeldung, möglichst noch vor Umsetzung der Maßnahmen am 27. Oktober 2026. Hinsichtlich der weiteren Fragen und der beabsichtigten verkehrstechnischen Überprüfung ersuchen wir um eine erste schriftliche Stellungnahme bis spätestens 2. November 2026.
Das Informationsbegehren nach dem IFG ist davon unabhängig und möge innerhalb der gesetzlichen Fristen erledigt werden. Unser Anliegen ist eine sachliche, transparente und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der geplanten Verkehrsmaßnahmen. Wir sind überzeugt, dass nur eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung der verschiedenen Projekte das notwendige Vertrauen der Bevölkerung schaffen und eine langfristig tragfähige Verkehrsberuhigung ermöglichen kann.
Für ein persönliches Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgemeinde stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bürgerinitiative „Mödling.In.Bewegung“
Helmut Posch
Franz Schubert-Gasse 41
2340 Mödling
067761409763
Sprecher der Bürgerinitiative