Informationsblatt N°5

Informationen der Bürgerinitiative Mödling in Bewegung

Liebe Mitstreiter:innen !

Wir haben bezüglich der Verkehrsplanung am nördlichen Rand unseres Grätzels Interessantes mitzuteilen; zunächst aber zur Grundsatzerklärung unserer derzei gen Stadtregierung:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mödling hat in seiner Sitzung vom 3. Oktober 2025 eine VERORDNUNG beschlossen, in welcher unter Punkt (4) MOBILITÄT UND INFRASTRUKTUR die Absicht, ein „flächendeckend hochwertiges Fuß- und Radwegenetz“ herzustellen, angeführt wird. Auf Seite 7/10 ist unter dem Begriff Dimensionierung von „ausreichenden Breiten und verkehrsmengenabhängiger Ausgestaltung“ die Rede. – Damit stellt sich die folgende Frage:

 Wurde bei der Berechnung der Breite des neuen Geh- u. Radweges parallel zur L 2087 (Guntramsdorfer Straße) die fertiggestellte Wohnbebauung auf dem Areal der ehem. GZS mit 116 Wohnungen berücksichtigt? Anm.: Die fertige Breite dieses Geh- und Radweges beträgt 2,75 m und unterschreitet damit sogar die Mindestausbaustufe D (2,80 m); die Breite wird darüber hinaus durch 4 Lichtmasten (Gefahrensitua on!) auf 2,30 m reduziert. Gemäß RVS 03.02.13 Pkt. 8.1. ist für einen baulich getrennten gemischten Geh- und Radweg neben einer für 40 km/h zugelassenen Fahrbahn eine Breite von mind. 3,50 m erforderlich. (nachzulesen im Webinar vom 20.04.2023 über die „RVS-Richtlinien zum Radverkehr“ von Dipl.Ing. Michael Skoric, Gesellschafter von con.sens verkehrsplanung zt gmbh, von der Gemeinde Mödling mit der Verkehrslösung Stadt.Rad.Grätzl beautrragt …)

Laut KI wird con.sens verkehrsplanung zt gmbh von der Stadtgemeinde Mödling immer dann beauftragt, wenn es um Poller, Fahrradstraße und „Super-Grätzl“ geht – und zwar ohne öffentlichen Gemeinderatsbeschluss, als Direktvergabe über das Stadtbauamt.

Dipl.Ing. Michael Skoric ist den Teilnehmern der von der Stadtgemeinde veranstalteten drei „Info-Walks“ vorgestellt worden, ebenso Architekt Georg Wieser, der mit Studio LAUT für die Stadtgestaltung und Landschaftsplanung im Stadt.Rad.Grätzl zuständig ist und beispielsweise für die Kreuzung Goethegasse/Spechtgasse Sitzgelegenheiten, Trinkbrunnen etc. vorschlägt.

Besagter Geh- und Radweg wurde am 7.10. mit Bodenmarkierungen ausgestattet. Am 8.10. wurden diese Markierungen durch die Stadtgemeinde für ungültig erklärt, da seitens der BH Mödling noch keine Verordnung vorlag. Diese Situation dauert 14 Tage später noch immer an.

Mittlerweile wurden in den Grünstreifen zwischen der L 2087 und dem Geh- und Radweg zahlreiche Bäume eingepflanzt und Blumenraba en angelegt. (Die Holzkonstrukttionen zum Schutz der Beete sind übrigens mit ihren zugespitzten, senkrechten Latten nicht ungefährlich!)

– Die unkoordinierte Vorgangsweise wird das Umsetzen der 4 Lichtmasten in den Grünstreifen (wie dies in den Plänen des von der Landesregierung beauftragten Büros Kosaplaner korrekt dargestellt ist) verkomplizieren und wesentlich verteuern: Der Asphalt muss geöffnet werden, die eben erst angelegten Rabatten im Mittelstreifen sind teilweise zu entzfernen; auch der eine oder andere Baum wird auszugraben und an anderer Stelle einzupflanzen sein. Danach stehen Ausbesserungen im Grünstreifen sowie Asphalt-Reparaturen an. In der eingangs erwähnten GR-VERORDNUNG vom 3. Oktober 2025 ist unter dem Begriff Dimensionierung nicht nur von „ausreichenden Breiten“ die Rede, sondern auch von einer verkehrsmengenabhängigen Ausgestaltung“. – Damit stellen sich folgende weitere Fragen:

 Welche Verkehrserhebungen rech er gen die Verlagerung des gesamten Süd-Nord- Durchzugsverkehrs auf eine einzige Verkehrsachse (Neusiedler Straße) und die Sperre der Einfahrt in die Badstraße stadteinwärts, die sowohl westlich als auch östlich der Badstraße zu Schleichverkehren führt?

 Welche Erhebungen wurden bei der Beurteilung des Verkehrsaufkommens im Grätzel östlich der Guntramsdorfer Straße (insbesondere im Villenviertel) herangezogen, die die Notwendigkeit der Entflechtung von Verkehrsströmen ergeben haben und damit Fahrradstraßen und Modalfilter sowie Sackgassen und Umkehrplätze rech er gen?

 Ist das Vorhaben, im Bereich der Kreuzung Goethegasse/Spechtgasse einen Poller zu platzieren, Bänke aufzustellen und 10 Parkplätze durch Grünflächen zu ersetzen als „verkehrsmengenabhängige Ausgestaltung“ zu betrachten, in dem Sinne, dass an dieser Kreuzung kaum PKW- und Radverkehr zu registrieren ist?

(Arch. W. Buchebner)